Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder abgeschlossen werden. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich wiedersprechen. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklä ren.
2. Angebot und Abschluss
Angebote sind stets freibleibend, soweit der Verkäufer nicht ausdrücklich eine schriftliche Bindungserklärung abgegeben hat. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich. Soweit Verkaufsangestellte mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
3. Preise
Die im Angebot enthaltenen Preise beinhalten, soweit nicht anders angeben, die Lieferung unfrei ab dem Firmensitz in Sülzenbrücken.
4. Lieferung
1. Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Wird ein von uns bestätigter Liefertermin überschritten, so berechtigt dies den Käufer nach einer Nachfrist von 2 Wochen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen tritt Lieferverzug nicht ein.
2. Der Käufer kann vom Verkäufer einen Verzugsschaden nur dann verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen berechtigt.
3. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer seinen Vertragspflichten, auch aus früheren Verträgen, in Verzug ist.
5. Zahlung
1. Alle Zahlungen haben, soweit nicht anders vereinbart, bei Lieferung zu erfolgen, dass dem Verkäufer der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Unsere Rechnungen sind grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Neukunden wird die erste Rechnung am Liefertag fällig und ist sofort bar oder per Euroscheck zu begleichen.
2. Verzugszinsen werden mindestens in der Höhe von 3% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom Fälligkeitstag der Rechnung ab berechnet, ohne das dies einer Mahnung bedarf. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Der Verkäufer ist zur Annahme von Schecks nicht verpflichtet. Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden verzögert, erfolgt die Rechnungsstellung bei Lieferbereitschaft.
6. Mängelrüge
1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich erhoben werden.
7. Gewährleistung
1. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Kaufpreisrückerstattung.
2. Der Käufer hat uns die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach unserem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit gewähren
3. Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz weitergehender Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
8. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum geht erst auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag getilgt hat. Falls Schecks in Zahlung gegeben wurden, gilt erst der Tag der Einlösung als Tilgung.
9. Allgemeine Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Nicht- oder Schlechterfüllung einschließlich einer Haftung für Folgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware durch den Käufer.
10. Datenschutz
Die uns anvertrauten Daten unterliegen dem Datenschutzgesetz und werden dritten gegenüber nur mit Einverständnis des Kunden bekannt gegeben.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist Arnstadt.
12. Teilwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so besteht Einigkeit darü ber, dass eine ihr am nächsten kommende wirksame Regelung als vereinbart gilt und dass vorstehende Bedingungen im übrigen unverändert bleiben.